Verehrte Leser,
wie den meisten schon bekannt sein dürfte, ist nach derzeitigem Stand (30. Januar 2010) nur eine stationäre Kundgebung für den 13.02.2010 erlaubt, mit den üblichen fadenscheinigen Begründungen! Die JLO hat Rechtsmittel eingelegt für die Durchführung der geplanten Marschroute. Wir gehen davon aus, daß dem stattgegeben wird. Falls wider erwarten doch nicht, machen wir eben eine stationäre Kundgebung, na und? Verboten ist, wie gesagt, nur der Marsch auf der geplanten Strecke zum derzeitigen Zeitpunkt, nicht die ganze Veranstaltung! Also laßt Euch nicht von den fremdhörigen Bütteln ins Bockshorn jagen und verunsichern! Der untenstehende Beitrag ist eine Dokumentation der Geschichte und der Gegenwart und bleibt als solche auf dieser Netzseite. Kehrusker
Na also: Verbot des Trauermarsches war rechtswidrig. Marsch findet statt! (5.Februar 2010) Wir sehen uns in Dresden!
Liebe Kameraden, deutsche Landsleute!
Am 13. Februar 2010 gedenken tausende Menschen aus Deutschland und der ganzen Welt der unzähligen Opfer des anglo-amerikanischen Bombenterrors vom 13./14. und 15. Februar 1945 auf Dresden, die symbolisch für die vielen Toten der bombardierten deutschen Städte stehen.
Unendlich groß war das Leid der Zivilbevölkerung, die bis zum Schluß gehofft hatte, daß Dresden nicht angegriffen würde, da es Lazarettstadt war und unzählige Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten sich in der Elbmetropole aufhielten. Aber bekanntermaßen kam alles anders, und Dresden wurde in nur wenigen Tagen fast vollständig zerstört.