2700 Euro Strafe wegen Brief an Knobloch!
| Deutschland - Aus unserer Region |
Bad Oeynhausen 30.Juni 2009
Erwartungsgemäß ist Ursula Haverbeck in Bad Oeynhausen erneut verurteilt worden. Erwartungsgemäß deshalb, weil es eben Menschen gibt, die gleicher sind als andere, und weil zudem bei volkstreuen Deutschen der Grundsatz gilt: Im Zweifelsfall gegen den Angeklagten. Diese Erfahrung haben leider schon viele Kameraden machen müssen.
Hieß es also heute in Bad Oeynhausen: „In Dubio pro Hebreo?“ Es waren zur Unterstützung von Ursula Haverbeck etwa 35 Kameraden angereist, die andere Fraktion ( Fremdherrschaftsdienliches Personal wie Presse, Antifa – Fotografen usw.) bestand aus maximal 10. Wir wunderten uns ein wenig, daß wir mit unserem Spruchband so allein dort standen, ganz ohne Antifa – Gegendemo und deren übliche WC – Parolen! Wird vielleicht einigen dieser Herrschaften, die Lächerlichkeit und Ehrlosigkeit ihres Treibens bewußt? Glauben wir zwar nicht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt, gell? Ursula Haverbeck und ihr Anwalt Wolfram Nahrath hatten gegen den Strafbefehl des Gerichts fristgerechten Widerspruch eingelegt, um nun das Strafverfahren vor Gericht fortzuführen. Richterin Funk verlas die Anklageschrift, zitierte aus dem „bösen Brief“ und meinte, daß die Angeklagte gemäß der Paragraphen 185 und 194 StGB. zu verurteilen sei. Rechtsanwalt Nahrath beantragte sogleich die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, die Anklageschrift beinhalte die Formulierung, die Angeklagte identifiziere sich mit dem „Rassenwahn“ der Nationalsozialisten. Damit schwadroniere die Staatsanwaltschaft mit unklaren Begriffen und scheine einen neuen Straftatbestand konstruieren zu wollen.
Staatsanwältin Hundertmark behauptet nun, der Anwalt hätte sein Plädoyer damit vorweg genommen, worauf die Richterin 5 Minuten Beratungspause verkündet, aus der dann aber eine halbe Stunde wird. Als es endlich weitergeht, verkündet die Richterin, das Verfahren werde fortgesetzt und es bestehe kein Verfahrenshindernis.
Die Verteidigung erklärt, daß Ursula Haverbeck außer einer Einlassung nichts zu sagen habe und keine anderen Fragen beantworte. Die Angeklagte will ihre Einlassung selbst verlesen, dieses wird ihr aber von Frau Dr. Funk mit der Begründung verweigert, daß eine Einlassung eine Vernehmung zur Sache sei und diese sei in freier Rede vorzutragen. Einer Verlesung der Einlassung ( Text folgt gesondert ) durch Rechtsanwalt Narhath wird stattgegeben. Darin wird u.a. erklärt, der Brief sei als Warnung gedacht und nicht als Drohung.
Nachdem die Verteidigung die Erklärung verlesen hat, folgt die Vorsitzende mit der Verlesung des Corpus delicti. Hier einige Textstellen : „Machen Sie so weiter wie bisher, dann könnte sich ein neues Pogrom ereignen, das entsetzlich würde .“ oder: „Bereiten Sie sich auf den Tag der Wahrheit vor. Er ist nahe und nicht mehr aufzuhalten.“ An anderer Stelle empfiehlt Ursula Haverbeck Frau Knobloch, doch dieses „schreckliche Land Deutschland“ zu verlassen, wenn es ihr nicht gefalle und in ihr Ursprungsland nach Innerasien zu gehen.
Weiter geht es im Text, indem die Vorsitzende, die Vorstrafen der Angekagten verliest, dann folgt das Plädoyer von Staatsanwältin Hundertmark: Sie sagt ua. die Ausführungen der Angeklagten seien absurd, sieht aber gleichzeitig den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, weil Frau Haverbeck Knobloch das Recht abgesprochen habe, sich in innerdeutsche Angelegenheiten einzumischen, dadurch sei deren Ehre verletzt worden.
Zwischenruf aus dem Publikum: „Wenn man eine Ehre hat!“ Die Vorsitzende verbittet sich solche Zwischenrufe. Hundertmark dagegen flippt völlig aus und keift: „Das ist bezeichnend für die Gesinnung „solcher“ Leute!“
Fazit: Hundertmarks Auftritt ist kurz und wenig überzeugend.
Nun folgt das Plädoyer von Wolfram Nahrath: Er wirft Hundertmark vor, den Zwischenruf aus dem Publikum der Angeklagten zur Last gelegt zu haben. Er ist außerdem der Meinung, dieses Verfahren hätte nicht stattfinden dürfen, die Bemerkung Knobloch möge in ihr Ursprungsland zurückgehen, wenn es ihr bei uns nicht gefällt, sei z.B. lediglich eine Empfehlung. Weiter führt Narath aus: Die Staatsanwältin hatte gesagt, die Ausführungen der Angeklagten in dem Brief seien absurd. Anwürfe die absurd sind, nehme ich nicht ernst, wie können sie dann beleidigend sein? Zum wiederholten Mal geht der Anwalt auf die Sache mit dem Rassenwahn ein und bemerkt, daß es keinen Straftatbestand der „Identifizierung mit dem Rassenwahn der Nationalsozialisten“ gibt und fordert eine Begründung für diesen Vorwurf, die Vorsitzende und Staatsanwältin bis zuletzt schuldig bleiben.
Nun folgte doch noch ein temperamentvolles Schlußwort von Ursula Haverbeck in freier Rede, das zitieren desselben an dieser Stelle erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unsere Kameradin sagt, daß sie ihrerseits allen Grund gehabt hätte, diesen „Verein aus Berlin, der noch nie ein Wort mit uns gewechselt hat“, anzuzeigen wegen Verleumdung. Man gedenke der öffentlichen Diffamierung von Professor Sinn, Martin Hohmann und Martin Walser. Richter Rainer Ortleb habe Recht sprechen wollen und sei dafür verfolgt worden. Es fielen die Namen Günzel und Williamson. Meisner sprach von Babycaust und sei deswegen angegriffen worden. „Wir haben kein Recht, China zu ermahnen! Wie gehen wir mit unserer Opposition um?“
Die Ansprache wird mit minutenlangem Beifall gewürdigt!
Nach einer kurzen Pause erfolgte die Verkündung des Urteils, das Strafmaß kennen wir schon. Von der ursprünglichen Anklage ist nur der Vorwurf der Beleidigung geblieben.
Die Verteidigung hat angekündigt, auf die Urteilsbegründung zu warten, um dann die entsprechenden Rechtsmittel einzulegen. Nach dem Ende der Verhandlung fuhren alle Teilnehmer von unserer Seite noch mit zu Ursula Haverbeck zum gemeinsamen Essen und gemütlichen Beisammensein. Wir werden weiter berichten.
Eine gekürzte Version des Beitrags ist auch auf Altermedia zu lesen.
Spendenkonto Prozeß Ursula Haverbeck:Konto Frau M. Nickel, Kasseler SparkasseBLZ: 520 50 353Kontonummer: 1100 397 214
Zur Zeit bitte nichts überweisen, da das Konto vom Besatzerregime gesperrt wurde!
| < Zurück | Weiter > |
|---|



