Texte - Kinderschänder

Aufschlußreicher Artikel im Mindener Tageblatt am 26.Januar

28. Januar 2010 - Es ging um den Fall eines Kinderschänders, der am 25.01.2010 Thema im Innenausschuß war. Die Erklärungen des Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch und Innensenator Körting gipfelten in der Feststellung des Polizeipräsidenten „Rückfälle von Kinderschändern seien kaum zu verhindern.“  Das sehen wir allerdings anders, wie sich der Leser denken kann!

Es ist schon erstaunlich, wie fahrlässig „Gesetzeshüter“ und Politikverantwortliche mit diesem Thema umgehen und sich hinter Gesetzen verstecken, die unser höchstes Gut – unsere Kinder - in keinster Weise schützen!

Nicht hinnehmbare Gesetzeslage

Zitat Dieter Glietsch:

„Es gebe nur zwei Möglichkeiten, die Gesellschaft vor triebgesteuerten Sexualstraftätern zu schützen, sagte Glietsch: Therapie oder lebenslanges Gefängnis. Wenn beides nicht möglich sei, wie im aktuellen Fall, könne eine weitere Tat auf Dauer nicht verhindert werden. Die erneute Vergewaltigung eines Mädchens war zu erwarten, aber nicht zu stoppen.“

Zwei Möglichkeiten sieht er nur? Uns fallen mindestens drei ein! Wie soll man die  Äußerungen danach deuten? Gleichgültigkeit (wollen wir mal nicht unterstellen, denn dieser Polizist hat vielleicht auch Kinder), Resignation oder versteckte Anklage gegen ein System, das seine Kinder abartigen Unholden schutzlos ausliefert?

Wir zitieren weiter:

„Der verurteilte Kinderschänder kam nach neuem Mißbrauchsverdacht im vergangenen Dezember in Untersuchungshaft. Der Mann saß bis 2007 elf Jahre wegen der Vergewaltigung von neun Mädchen im Gefängnis. Seine nachträgliche Sicherungsverwahrung war wegen einer Gesetzeslücke nicht möglich, so daß er freigelassen werden mußte. 2008 soll er sich dann erneut an Mädchen vergangen haben.

Glietsch wollte Kritik an zu lascher Aufsicht durch die Polizei nicht akzeptieren: «Schuld haben weder die Eltern noch die Polizei.» In seiner Schilderung warf er dann aber indirekt doch bestimmten Eltern vor, sie hätten die Warnungen der Polizei vor dem Mann ignoriert. Nachdem der Sexualstraftäter am 6. Dezember 2007 zu einer befreundeten Familie zog, sei die Mutter von zwei Mädchen im Alter von acht und zwölf Jahren und der Freund der Mutter sofort gewarnt worden. Das mit dem Mann befreundete Paar habe den Kontakt trotzdem fortgesetzt.

Bereits da gab es laut Glietsch für den Mann unter anderem das gerichtliche Verbot, sich auf Spielplätzen und Schulhöfen aufzuhalten. Im Juli sei die Auflage verschärft worden: Der Mann durfte seitdem auch nicht mehr mit fremden Mädchen in einer Wohnung leben oder Alkohol trinken.

2008 habe es dann weitere Warnungen an Nachbarn und zwei längere Observationen des Mannes durch die Polizei gegeben, weil er sich an ein Mädchen herangemacht habe, sagte Glietsch. Der Mann wollte das Kind im Februar in einer Wohnung zum Ausziehen überreden. Der Fall wurde erst im Oktober 2008 bekannt. Es gab ein Ermittlungsverfahren, das wieder eingestellt wurde. Im Februar 2009 wurden die Auflagen laut Glietsch erneut verschärft, dem Mann sei jeglicher Kontakt zu fremden Mädchen verboten worden. Da lag der mutmaßliche Mißbrauchsfall vom Sommer 2008, um den es jetzt bei den aktuellen Ermittlungen geht, schon länger zurück. Er sei erst am 25. November 2009 bekanntgeworden.

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Peter Trapp (CDU), zeigte sich schockiert, daß der Mann trotz der Auflagen direkt neben einem großen Kinderspielplatz wohnen durfte. «Zwanzig Meter sind es von der Haustür zum Spielplatz», sagte Trapp. «Wieso konnte man ihm das nicht verbieten?»

Glietsch argumentierte, eine kontinuierliche Überwachung sei der Polizei nicht erlaubt. Eine Observation sei rechtlich nur dann möglich, wenn es Anhaltspunkte für ein konkret geplantes Verbrechen gebe, sagte Glietsch. Die allgemeine Gefahr des Rückfalls reiche dafür nicht aus. Die Polizei habe mit ihren beiden Observationen alle Möglichkeiten ausgeschöpft.“

Es ist unglaublich, welche Freiheiten so ein abartiges Schwein (Wir entschuldigen uns bei dem gleichnamigen Tier) genießt, weil es genau weiß, was die Polizei darf und was nicht! Beim Lesen des obigen Textes packt einen die Wut. Was für ein Eiertanz um einen Typen mit dem wir nur eines machen würden: Kurzen Prozeß!

Abschließend der Innensenator:

„Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wies auf bedrückende Zahlen hin, die die Hilflosigkeit der Gesellschaft deutlich machten: 2008 habe es in Deutschland 12 052 bekanntgewordene Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern gegeben, 636 davon in Berlin. «Und ich garantiere ihnen, es passieren wesentlich mehr, als in der Statistik auftauchen.» Und mit der Verurteilung der Täter sei das Kapitel häufig nicht abgeschlossen: Ein Drittel der Täter wird laut Körting wieder rückfällig.“

Es ist also dringender Handlungsbedarf gegeben! Von der BRD – Politik haben wir in dieser Hinsicht nichts zu erwarten. So geht selbstverständlich unser außerparlamentarischer Protest gegen diese katastrophalen Zustände weiter. Am 30. Januar 2010 gibt es zu dem Thema eine Kundgebung von NVU – Kameraden in Arnheim.

Wir wiederholen an dieser Stelle einmal mehr unsere Forderungen:

Wir fordern:  

- Null Toleranz für sexuellen Mißbrauch von Kindern, jeder  Fall, der bekannt wird, ist im öffentlichen Interesse auf das schärfste zu verfolgen!

- Todesstrafe für Kinderschänder, Opferschutz geht vor Täterschutz!

- Amtspersonen müssen Rechenschaft ablegen über wirksame Maßnahmen gegen solche Täter!

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