Solidarität mit Wigbert Grabert!
| Deutschland - Freiheitskampf |
Wieder soll ein Deutscher existentiell fertiggemacht werden, weil er Charakter bewiesen hat und sich der Wahrheit verpflichtet fühlt. Wigbert Grabert ist den Regierenden schon lange ein Dorn im Auge, er hatte es gewagt, Bücher zu verlegen, die der verordneten Doktrin widersprechen! Er hat unser aller (jeder nach seinen Möglichkeiten) Unterstützung verdient!
Leserzuschrift 31.Januar 2010 - Wigbert Graberts Berufung abgelehnt - Landgericht verurteilt Verleger wegen Volksverhetzung
Am 12. Februar 2007 verurteilte das Amtsgericht Tübingen (s. EK Nr. 2007,S. 1) den Verleger Wigbert Grabert wegen Volksverhetzung in einem aus einer finnischen Zeitung übernommenen Bericht (DGG Nr. 2, 2006, S. 10 ff.) zu drei Monaten Haft auf Bewährung und 3000.- Euro Geldstrafe.
Am 12. November 2007 wurde der wieder wegen Volksverhetzung durch Abdruck eines Aufsatzes Dr. Herbert Schauers über strafverfahrenrechtliche Fragen angeklagte Verleger vom Amtsgericht Tübingen zu 500.- Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pressegesetz verurteilt (EK Nr. 6. 2007, S. 1). Gegen das erste Urteil legte Wigbert Grabert, gegen das zweite die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
wurde verworfen, die der Staatsanwaltschaft im wesentlichen anerkannt. Der Verleger wurde wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu insgesamt acht Monaten Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und zu 3000.-Euro Geldstrafe, zahlbar in Raten an das SOS Kinderdorf, verurteilt, obwohl der Verteidiger, Rechtsanwalt Thor von Waldstein, unterstützt von Rechtsanwalt Ludwig Bock, auf Freispruch plädiert hatte.Das Urteil ist in mehrerer Hinsicht skandalös und nicht hinnehmbar. Vor Beginn der Verhandlungen versuchten Staatsanwaltschaft und Gericht, den Angeklagten dazu zu bewegen, seine Berufung zurückzunehmen. Dann werde der Staatsanwalt dasselbe tun. Dieser >Deal< wurde auch während der Verhandlungen noch einmal angeboten. Das beweist, wie unsicher die Anklage sich ihrer Beweisführung war und daß man sich bei der Anklagebehörde, möglicherweise auch beim Gericht, über die Verwerflichkeit, mindestens der Problematik, einer Verurteilung im klaren war.
Bezeichnenderweise wurden die Verfasser beider Artikel nicht angeklagt, obwohl das durchaus möglich gewesen wäre. Das offenbart schon, daß es nur darum ging, dem Verleger finanziell möglichst zu schaden und seinen Verlag in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Der Richter verlor während der Verhandlungen mehrfach seine Fassung, sprang auf, schlug mit der Faust auf seinen Tisch und gebärdete sich unbeherrscht. Das deutet darauf hin, daß er selbst seinen Argumenten nicht traute.
Er lehnte - bis auf zwei unbedeutende Ausnahmen - alle Beweisanträge der Verteidigung ab, ohne überhaupt auf sie einzugehen, obwohl darin Grundsätzliches zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit gefordert wurde. Das Gericht versuchte erst gar nicht zu
untersuchen, ob überhaupt Volksverhetzung vorliege, sondern setzte das einfach voraus, ohne sich mit den Auslassungen der Verteidiger argumentativ zu befassen. Die massiven Vorwürfe der Verteidigung, daß der Verfassungsschutz in maßgeblicher Weise in den Fall eingegriffen habe, wies das Gericht zurück, ohne die vorgetragenen Beweise zu entkräften.
Der anfänglich noch erhobene Vorwurf, mit dem Abdruck eines weiteren Artikels von Georg Wiesholler (DGG Nr.1, 2006, S. 31-34) auch Volksverhetzung verübt zu haben, wurde von der Staatsanwaltschaft fallengelassen und vom Gericht nicht mehr behandelt. Das zeigt ebenso die Willkür in der Anklage. Gegen dieses skandalöse Urteil legte die Verteidigung fristgerecht Revision zum Oberlandesgericht Stuttgart ein.
Die nebenstehend beschriebenen Prozesse mit Anklagen wegen Volksverhetzung durch Veröffentlichung von Beiträgen in der DGG haben mich viel Arbeitszeit gekostet. Zudem sind, wenn die Urteile wegen meiner Revision zum Oberlandesgericht auch noch nicht rechtskräftig geworden sind, doch bereits erhebliche Kosten angefallen. Ganz offensichtlich wurden die Verfahren von höchster Stelle angestrengt, um den Verlag wirtschaftlich fertigzumachen. Doch so leicht lassen wir uns nicht in die Knie zwingen. Wir brauchen jedoch jetzt zum Überleben die Solidarität unserer Leser. Wenn jeder zu diesem Rechtskampf etwas beiträgt, können wir weiterarbeiten und unsere Aufklärungsarbeit auch in der Zukunft leisten. Darum bitte ich um Ihre Unterstützung in diesem Falle auf das im Impressum angegebene Konto.- Die Gemeinheit der politjuristischen Verfolgung wollen wir mit erhöhter Aktivität beantworten: Der Euro-Kurier soll ab sofort monatlich erscheinen und Ihnen alle vier Wochen in gewohntem Umfang Nachrichten und Kommentare zum Zeitgeschehen neben den Hinweisen auf neue Buchtitel ins Haus bringen. Er soll die Verbindung zwischen Ihnen und dem Verlag noch enger gestalten und uns die Möglichkeit geben, noch schneller auf politische Entwicklungen zu reagieren. Wir wollen diesen Versuch zunächst für ein Jahr durchführen und dann sehen, wieweit er in Zukunft fortgesetzt werden kann. Vor uns liegt ein schweres Jahr. Gemeinsam werden wir es bewältigen können. Darauf vertraut mit bestem Dank im voraus,
Ihr Wigbert Grabert
Kreissparkasse Tübingen to. 54623 BLZ 641 500 20 – IBAN-DE: 456415002000000054623
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